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Gebühren

Hundeabgabe

€ 60,-- pro Hund und Jahr

€ 30,-- pro Hund und Jahr für Wachhunde, Berufs- und Jagdhunde.

Näheres in der beiliegenden Hundeabgabeordnung.

Kanalgebühren

Kanalgebühr

Kanalisationsbeitrag je m² Verrechnungsfläche
(lt. § 4 Kanalabgabengesetz 1955 i.d.g.F.)

13,93

Kanalbenützungsgebühr je Einwohner / Jahr

133,41

Kanalbenützungsgebühr je Einwohner / Jahr

89,98

Kanalbenützungsgebühr je Abwasseranfall

1,03

Grubendienst zur Kläranlage je m³

4,40

Lustbarkeitsabgabe

€ 300,-- pro Geldspielapparat monatlich

€ 700,-- pro Automaten, die aggressive Handlungen darstellen

Müllgebühren

Gefäßgebühr Restmüll / Jahr

120 Liter Container/Gemeinschaft

(mit weiterem Haushalt gemeinsam)

30,38

120 Liter Container

60,75

240 Liter Container

121,53

770 Liter Container

389,90

1100 Liter Container

557,00

Grundgebühr Restmüll / Jahr

Haushalt mit 1 Person

36,61

Haushalt mit 2 Personen

42,10

Haushalt mit 3 Personen

47,59

Haushalt mit 4 Personen

53,09

Haushalt mit 5 Personen

58,58

Haushalt mit 6 Personen

64,06

Haushalt mit 7 Personen

69,55

Haushalt mit 8 Personen

75,04

Haushalt mit 9 Personen

80,54

Haushalt mit 10 Personen

86,03

Haushalt mit 11 Personen

91,52

Haushalt mit 12 Personen

97,01

Biomüllabfuhr

120 Liter Tonne (ohne Behälterwäsche)

282,57

120 Liter Tonne (einschließlich Behälterwäsche)

434,72

240 Liter Tonne (ohne Behälterwäsche)

550,26

240 Liter Tonne (einschließlich Behälterwäsche)

701,27

Sonstige Abfallkosten

Restmüllsack (beinhaltet Abfuhr- und Deponiekosten)

3,64

Wassergebühren

Wassergebühr

Anschlussgebühr pro Hausanschluss
(Staffelpreis bei Objekten mit mehreren Wohneinheiten)

3.960,00

Verbrauchsgebühr pro m³ Trinkwasser

2,55

Bereitstellungsgebühr / Jahr

35,00

Zählermiete / Jahr

22,00

Verbrauchsgebühr bei Wasserentnahme aus Hydranten
für Objekte ohne Wasserleitungshausanschluss je m³

5,00

Die Wasserentnahme aus Hydranten ist ausschließlich mit einer Wasseruhr der Gemeinde Ottendorf a.d.R. zulässig. Die Wasserentnahme aus den Hydranten der Ortswasserleitung wurde auf bestimmte Tageszeiten eingeschränkt. Diese sind:

zwischen 08.00 Uhr und 11.00 Uhr
zwischen 13.00 Uhr und 17.00 Uhr
zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr

Diese Einschränkungen wurden vom Gemeinderat festgelegt, da es an den Hoch- und Endpunkten der Wasserleitung durch das Öffnen der Hydranten zu Druckproblemen kommen kann.