Gebühren

Hundeabgabe

€ 60,-- pro Hund und Jahr

€ 30,-- pro Hund und Jahr für Wachhunde, Berufs- und Jagdhunde.

Näheres in der beiliegenden Hundeabgabeordnung.

Kanalgebühren

Kanalgebühr

€

Kanalisationsbeitrag je m² Verrechnungsfläche
(lt. § 4 Kanalabgabengesetz 1955 i.d.g.F.)

13,93

Kanalbenützungsgebühr je Einwohner / Jahr

133,41

Kanalbenützungsgebühr je Einwohner / Jahr

89,98

Kanalbenützungsgebühr je Abwasseranfall

1,03

Grubendienst zur Kläranlage je m³

4,40

Lustbarkeitsabgabe

€ 300,-- pro Geldspielapparat monatlich

€ 700,-- pro Automaten, die aggressive Handlungen darstellen

Müllgebühren

Gefäßgebühr Restmüll / Jahr

€

120 Liter Container/Gemeinschaft

(mit weiterem Haushalt gemeinsam)

30,38

120 Liter Container

60,75

240 Liter Container

121,53

770 Liter Container

389,90

1100 Liter Container

557,00


Grundgebühr Restmüll / Jahr

€

Haushalt mit 1 Person

36,61

Haushalt mit 2 Personen

42,10

Haushalt mit 3 Personen

47,59

Haushalt mit 4 Personen

53,09

Haushalt mit 5 Personen

58,58

Haushalt mit 6 Personen

64,06

Haushalt mit 7 Personen

69,55

Haushalt mit 8 Personen

75,04

Haushalt mit 9 Personen

80,54

Haushalt mit 10 Personen

86,03

Haushalt mit 11 Personen

91,52

Haushalt mit 12 Personen

97,01


Biomüllabfuhr

€

120 Liter Tonne (ohne Behälterwäsche)

282,57

120 Liter Tonne (einschließlich Behälterwäsche)

434,72

240 Liter Tonne (ohne Behälterwäsche)

550,26

240 Liter Tonne (einschließlich Behälterwäsche)

701,27


Sonstige Abfallkosten

€

Restmüllsack (beinhaltet Abfuhr- und Deponiekosten)

3,64

Wassergebühren

Wassergebühr

€

Anschlussgebühr pro Hausanschluss
(Staffelpreis bei Objekten mit mehreren Wohneinheiten)

3.960,00

Verbrauchsgebühr pro m³ Trinkwasser

2,55

Bereitstellungsgebühr / Jahr

35,00

Zählermiete / Jahr

22,00

Verbrauchsgebühr bei Wasserentnahme aus Hydranten
für Objekte ohne Wasserleitungshausanschluss je m³

5,00


Die Wasserentnahme aus Hydranten ist ausschließlich mit einer Wasseruhr der Gemeinde Ottendorf a.d.R. zulässig. Die Wasserentnahme aus den Hydranten der Ortswasserleitung wurde auf bestimmte Tageszeiten eingeschränkt. Diese sind:

zwischen 08.00 Uhr und 11.00 Uhr
zwischen 13.00 Uhr und 17.00 Uhr
zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr

Diese Einschränkungen wurden vom Gemeinderat festgelegt, da es an den Hoch- und Endpunkten der Wasserleitung durch das Öffnen der Hydranten zu Druckproblemen kommen kann.